Die Anmeldung für die Teilnahme an der Veranstaltung „firmenauto test drive 2022" ist verbindlich. Mit der Anmeldung erfolgt noch kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme. Der Veranstalter entscheidet über die Auswahl der Testfahrer. Der Veranstalter behält sich aufgrund der begrenzten Teilnehmermenge das Recht vor, Teilnehmer abzulehnen. Die Teilnehmer fahren bei der Veranstaltung auf eigenes Risiko und müssen vor der Teilnahme einen Haftungsverzicht unterzeichnen. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos und beinhaltet die Verpflegung und Teilnahme an den Workshops / Praxisteil (exkl. An- und Abreise und Übernachtung).
Optional bieten wir die Erstellung eines Teilnahmezertifikats gegen eine Schutzgebühr von 80,00 Euro zzgl. gültiger USt. an.
Eine Stornierung der Teilnahme ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 EUR zzgl. gültiger USt. erhoben. Bei Nichterscheinen werden 250,00 EUR zzgl. gültiger USt. fällig.
Die Stornierung muss schriftlich entweder per E-Mail an veranstaltung@etm.de oder per Fax an +49-711-78498-46 erfolgen. Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Stornierung trägt der Teilnehmer.
Eine Übertragung von Eintrittskarten auf andere Mitarbeiter/-innen in vergleichbarer Position Ihres Unternehmens ist möglich. Bitte teilen Sie uns hierfür rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung den Namen des neuen Teilnehmers mit.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass Bildaufnahmen von der Veranstaltung auf der Internetseite und in den Druckerzeugnissen des ETM Verlags verwendet werden dürfen.
Der Verlag behält sich vor, Ihre Postanschrift für weitere interessante Angebote des Verlags, seiner verbundenen Unternehmen sowie für Angebote der an der Veranstaltung teilnehmenden Automobilhersteller zu nutzen. Widerruf ist jederzeit möglich.
Widerruf unter: EuroTransportMedia Verlags- und Veranstaltungs- GmbH,
Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart, E-Mail: veranstaltung@etm.de
Änderungen des Programms sind vorbehalten. Gerichtsstand ist Stuttgart. Die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden geldwerten Vorteile werden vom Veranstalter gem. §37 b EStG für die Teilnehmer pauschal versteuert.